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NEUE PFLANZENPÄSSE – RÜSTEN SIE SICH

NEUE PFLANZENPÄSSE – RÜSTEN SIE SICH

Erfüllen Sie bereits die Anforderungen der neuen EU-Vorschriften, die am 14. Dezember 2019 in Kraft treten?

Die neuen Anforderungen gelten für alle gewerblichen Erzeuger von Topf-, Beet- und Kübelpflanzen, einschließlich Handelsgesellschaften, die diese Erzeugnisse innerhalb der EU vertreiben.

Die neuen Vorschriften umfassen jetzt Pflanzen, die angepflanzt werden, wiederangepflanzt werden oder angepflanzt bleiben sollen. Das bedeutet, dass Pflanzenpässe bald für ein größeres Spektrum an Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen erforderlich sind.

Warum ein Pflanzenpass?

Der Pflanzenpass belegt, dass Ihre Pflanzen die phytosanitären Anforderungen erfüllen, die innerhalb der EU gelten. Er ermöglicht eine Rückverfolgung, damit die für Pflanzengesundheit zuständige Behörde im Fall einer Kontaminierung entsprechende Nachforschungen anstellen und einen Schädlings- oder Krankheitsausbruch schnell unter Kontrolle bringen kann. Es soll ein sicherer Handel gewährleistet und die Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit unserer Nutzpflanzen und Wälder sollen verringert werden. Das wiederum dient dem Schutz des Pflanzenhandels und der gesamten Lieferkette.

Wie muss das neue Design aussehen?

Der neue Pass hat ein vorgeschriebenes Layout und muss jeweils auf der kleinsten Handelseinheit, wie z. B. Topf, Tray oder Kasten, aufgebracht werden. Die Angaben auf dem Pass müssen gut lesbar sein und die folgenden Elemente enthalten:

Linke obere Ecke: die EU-Flagge (in Farbe oder in Schwarz-Weiß)

Rechte obere Ecke: Pflanzenpass (in der Amtssprache des Herkunftslandes) / Plant Passport

A - Botanischer Name

B - Registriernummer

C - Rückverfolgbarkeitscode

D - Ländercode des Ursprungslandes

 

Können Unternehmen Pflanzenpässe ausstellen?

Nach der Registrierung bei und Ermächtigung durch die für Tier- und Pflanzengesundheit zuständige Behörde können Unternehmen, die Pflanzen an andere Unternehmen vertreiben, Pflanzenpässe ausstellen.

Die Ermächtigung zum Ausstellen von Pflanzenpässen belegt, dass das Unternehmen vom Pflanzenschutzdienst amtlich kontrolliert worden ist.

Wie können Sie einen Pflanzenpass erstellen?

Die Lösung hängt von Ihrer Produktverpackung und Ihren eigenen Anforderungen ab. Es kommen sowohl Etiketten als auch das direkte Bedrucken von Produktverpackungen in Frage.

CIJ-Systeme (Continuous Ink Jet) werden zum Druck unterschiedlicher Informationen auf individuellen Produkten auf einer Produktionslinie eingesetzt, unabhängig von Porosität, Größe, Form oder Textur.

Die Codier- und Markierungsgeräte können schnell und einfach an Ihrer Produktionslinie installiert werden. Sie benötigen sehr wenig Platz und bieten die Drucklösung, die Sie brauchen, um die Anforderungen der neuen Verordnungen zu erfüllen.

Wenn Sie wissen möchten, wie unsere Kleinschrift-Tintenstrahldrucker Ihnen als Codier- und Markierungslösung gleichbleibende und fehlerfreie Codes, Zuverlässigkeit und eine leicht zu bedienende Benutzeroberfläche bieten können, dann wenden Sie sich für weitere Informationen an uns.

 

Quellenangaben

Verordnungen: EU-Kontrollverordnung 2017/625 und EU-Pflanzengesundheitsverordnung 2016/2031

Der britische Zentralverband Gartenbau (Horticultural Trades Association – HTA) veröffentlicht regelmäßig Mitteilungen, um britische Pflanzenproduzenten auf dem Laufenden zu halten: https://hta.org.uk/assurance-compliance/plant-passporting.html